(Stuttgart) Pünktlichkeit gilt als Tugend. Doch dieser Fall zeigt: Zu früh zur Arbeit zu kommen, kann ein Problem sein. In Spanien verlor eine junge Mitarbeiterin ihren Job –   weil sie regelmäßig vor Arbeitsbeginn erschien. 

Wie es in Deutschland aussieht, erklärt der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart.

  • Der Fall in Spanien: Früh da – aber ohne Aufgabe 

Die Logistikmitarbeiterin hatte laut Arbeitsvertrag Arbeitsbeginn um 7:30 Uhr. Ihre Aufgabe: Routen und Fahrzeuge prüfen. Vor 7:30 Uhr gab es nichts zu tun. Trotzdem erschien sie immer wieder zwischen 6:45 und 7:00 Uhr.

Es folgten:

  • Mehrere mündliche Ermahnungen
  • Eine schriftliche Verwarnung
  • Eine klare Anweisung, das Gelände nur bei Arbeitsbedarf zu betreten

Jedoch alles ohne Wirkung. Insgesamt kam die Mitarbeiterin noch 19 weitere Male zu früh. Am Ende folgte die Kündigung. Das spanische Gericht gab dem Arbeitgeber recht. 

  • Warum das Gericht die Kündigung bestätigte

Die Richter sahen ein schweres Fehlverhalten. Nicht wegen der Pünktlichkeit. Sondern wegen des Verhaltens dahinter.

Konkret ging es um:

  • Ignorieren klarer Anweisungen
  • Störung der betrieblichen Ordnung
  • Anwesenheit ohne Arbeitsaufgabe
  • Missachtung von Abmahnungen

Das Gericht sprach von Ungehorsam, Illoyalität und Vertrauensmissbrauch.

  • Und in Deutschland? Überraschend ähnlich

Auch nach deutschem Recht wäre dieser Fall hoch problematisch. Der entscheidende Punkt heißt: Arbeitszeitbetrug.

  • Wer sich einstempelt, ohne zu arbeiten, und obwohl klar ist, dass noch kein Arbeitsbeginn ist, täuscht den Arbeitgeber über die tatsächliche Arbeitszeit.

Das kann eine verhaltensbedingte – und im Extremfall sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

  • Arbeitszeitbetrug: Ein echter Kündigungsgrund

Nach deutschem Recht gilt:

  • Es braucht einen wichtigen Grund
  • sowie eine Interessenabwägung
  • und das Vertrauen muss erheblich verletzt sein
  • Wichtig: Nicht jede frühe Anwesenheit ist verboten

Entscheidend ist der Unterschied:

✔ Erlaubt: Früh da sein, Kaffee trinken, im Pausenraum warten kein Einstempeln, keine Arbeitsaufnahme

❌       Problematisch:

  • Früh einstempeln
  • Keine Arbeitsleistung
  • Trotz klarer Anweisung

Nicht das Dasein ist das Problem – sondern der Arbeitszeitbetrug.

  • Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber daraus lernen sollten

Dieser Fall zeigt klar:

  • Arbeitszeit beginnt nicht nach Gefühl, sondern nach Vertrag
  • Anweisungen des Arbeitgebers sind einzuhalten
  • Abmahnungen sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen

Fazit: Früh da sein kann teuer werden

Eine Kündigung wegen zu frühen Erscheinens klingt absurd. Ist es aber nicht – wenn Arbeitszeit falsch erfasst wird. Ob Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Betriebsrat: Solche Fälle sollten frühzeitig rechtlich geprüft werden.

Görzel empfahl, dies zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VDAA-Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. – www.vdaa.de – verwies.

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Volker Görzel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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