(Stuttgart) Viele glauben: Was ich in meiner Freizeit privat schreibe, geht den Chef nichts an. Doch Vorsicht! Sobald der Inhalt eines Chats das Arbeitsverhältnis betrifft – etwa Kollegen oder Vorgesetzte beleidigt werden – kann es ernst werden. Dann wird aus „privat“ ganz schnell „problematisch“.
Die Rechtslage erläutert der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart.
Schockierende Inhalte in Mitarbeiter-Chatgruppe
Ein 42-jährige Gruppenleiter arbeitete seit 2004 bei einem Luftfahrtunternehmen. In einer WhatsApp-Gruppe mit Kollegen („HLTeam“) teilte er mehrfach menschenverachtende Nachrichten. Sie enthielten unzählige beleidigende, gewaltverherrlichende, rassistische, antisemitische und sexistische Bemerkungen über Vorgesetzte, Kollegen und das Unternehmen. Im Zusammenhang eines Arbeitsplatzkonflikts leitete ein Kollege die Inhalte schließlich an den Betriebsrat weiter.
316 Seiten Chat – und das Vertrauen war weg
Die Personalabteilung erhielt ein ganzes Chat-Protokoll: 316 Seiten voller beleidigender und verstörender Aussagen. Die Konsequenz: Fristlose Kündigung. Und das trotz 20 Jahren Betriebszugehörigkeit.
Gericht: Wer so schreibt, fliegt – auch ohne Abmahnung!
Das Landesarbeitsgericht stellte klar: Diese Äußerungen sind ein gravierender Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten. Eine Abmahnung war nicht nötig – denn dem Kläger hätte klar sein müssen, dass sein Verhalten untragbar ist. Die lange Betriebszugehörigkeit und die Unterhaltspflicht für sein Kind konnten daran nichts ändern.
„Privat“ schützt nicht vor Kündigung
Der Gruppenleiter berief sich auf den privaten Charakter des Chats. Doch das Gericht machte deutlich: Bei derart menschenverachtenden Inhalten gibt es keine berechtigte Vertraulichkeitserwartung. Die Beziehung unter Kollegen ersetzt keine rechtlichen Grenzen.
Was heißt das für Arbeitnehmer?
Was Sie schreiben, kann Sie den Job kosten. Auch in privaten Chats. Auch außerhalb der Arbeitszeit. Wer Kollegen oder Chefs beleidigt, diskriminiert oder zu Gewalt aufruft, riskiert seinen Arbeitsplatz – selbst bei langjähriger Beschäftigung oder Kündigungsschutz.
Tipp:
Wer Ärger hat, sollte lieber das direkte Gespräch suchen oder rechtlichen Rat einholen – und nicht in WhatsApp-Gruppen Dampf ablassen. Denn digitale Worte sind schnell verbreitet – und können schnell zu Beweismitteln vor Gericht werden.
Görzel empfahl, dies zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VDAA-Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. – www.vdaa.de – verwies.
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Volker Görzel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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